In einer zunehmend digitalen Welt ist Barrierefreiheit kein Trend. Sie gewährleistet, dass allen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht wird. Ob Menschen mit Einschränkungen oder mit geringer digitaler Medienkompetenz, allen soll ein barrierefreier Zugang zu Webseiten, Apps und digitalen Diensten ermöglicht werden. Wer schon einmal versucht hat, eine Webseite ausschließlich mit der Tastatur zu bedienen, kann nachvollziehen, wie herausfordernd das sein kann.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt ab Sommer 2025 die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Webseiten, die elektronische Dienstleistungen wie E-Commerce oder Terminvergaben anbieten, sind dann gesetzlich verpflichtet, barrierefrei umgesetzt zu sein.
Die User-Experience soll so gestaltet sein, dass sie die „Vier Prinzipien der Barrierefreiheit” erfüllt. In Kurzform bedeutet das, dass die digitalen Produkte und Dienstleistungen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen – auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein müssen.
Die Internetseite oder App funktioniert zuverlässig auf unterschiedlichen Geräten (Smartphone, Tablet oder Computer) und ist zusätzlich kompatibel mit assistiven Technologien.
Jeder muss die Inhalte sehen, hören oder wahrnehmen können. Das heißt, Texte lassen sich gut lesen, Bilder haben eine Beschreibung für Blinde und Videos sind mit Untertiteln für gehörlose Menschen ausgestattet.
Die Webseite oder App muss leicht zu bedienen sein: Man kann sie mit der Tastatur steuern und die Menüs sind einfach zu finden.
Alle sollen gut verstehen, was auf der Seite steht und wie sie funktioniert: Die Texte sind also in einer einfachen, leichten Sprache verfasst.
Sie haben bestimmt schon davon gehört: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ist digitale Barrierefreiheit nur ein „Nice-to-have“ oder steckt mehr dahinter? Welche Folgen bringt sie mit sich, und für wen gilt sie genau? Wir haben uns für Sie schlau gemacht.
Schauen wir auf eine Sprachschule, die Online-Kurse für verschiedene Sprachen anbietet: Eine Nutzerin mit motorischen Einschränkungen muss ab Ende Juni 2025 die gesamte Webseite barrierefrei bedienen können. Das bedeutet, dass sie sich problemlos mit der Tastatur über Kursinhalte informieren und sich selbstständig für einen Kurs anmelden können muss, ohne auf Funktionen angewiesen zu sein, die nur mit der Maus steuerbar sind.
Auch die eigentlichen Kursmaterialien müssen barrierefrei zugänglich sein:
Einfach gesagt, muss jede Funktion der Webseite so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sie uneingeschränkt und selbstbestimmt nutzen können.
In jedem Bundesland gibt es eine Behörde, die kontrolliert, ob Webseiten oder andere digitale Angebote barrierefrei sind. Die Behörde prüft stichprobenartig. Dabei kann sie auch von Verbänden oder Verbrauchern aufgefordert werden, gegen ein Unternehmen vorzugehen. Wenn festgestellt wird, dass ein Unternehmen sich bei seinen Produkten oder Dienstleistungen nicht an die Regeln des BFSG hält, gibt es erst eine Aufforderung zur Optimierung, bevor z. B. ein Bußgeld droht.
Unser Expertenteam analysiert Ihre Webseiten auf Barrierefreiheit mithilfe anerkannter Tools, um die technischen Aspekte der digitalen Barrierefreiheit zu überprüfen. Nach gründlicher Analyse erstellen wir einen detaillierten Bericht, der alle identifizierten Barrieren dokumentiert und aufzeigt, wo Handlungsbedarf besteht.
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